Ein häufiger Wunsch unserer Unterstützer ist es, dem Tierschutz in Essen etwas "vererben" zu wollen.
Auch ein Vermächtnis ist eine Möglichkeit. Damit wird ein bestimmter Geldbetrag der Stiftung zur Verfügung gestellt. So wird die Stiftung - und damit auch das Albert-Schweitzer-Tierheim - gezielt unterstützt.
Erbe oder Vermächtnis - was ist der Unterschied?
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind die Begriffe weitestgehend gleichermaßen genutzt, unterscheiden sich aber in rechtlichen Feinheiten entscheidend. Durch ein Erbe besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Vermögen oder einen Gegenstand. So zum Beispiel auch ein Teilanspruch auf ein Erbe, wie es oftmals bei Nachlässen unter Geschwistern üblich ist. Das bedeutet im Klartext, dass ein rechtmäßiger Erbe einen Erbschein beantragt und damit Zugriff auf das Erbe hat. Teil dieses Erbes können auch Vermächtnisse sein.
Mit einem Vermächtnis verhält es sich dementsprechend anders. Man erhält als sogenannter Vermächtnisnehmer keinen Erbschein, sondern wird zum Gläubiger gegenüber den gesetzlichen Erben. Es ist dann die Aufgabe des Erben, sich um die Vermächtnisse zu kümmern.
Welche Aufgaben übernimmt die Welge-Steinkühler-Stiftung,
wenn Sie sie zu Ihrem Erben einsetzen möchten?
Häufig ist gar nicht bekannt, welche Aufgaben für die Welge-Steinkühler-Stiftung damit verbunden sind.
Manche Tierliebhaber würden die Welge-Steinkühler-Stiftung gerne als Erben einsetzen, machen sich aber Sorgen darüber, wie sie alles vor ihrem Tod noch regeln können. Diese Tierliebhaber und Gönner der Welge-Steinkühler-Stiftung meinen häufig, die Welge-Steinkühler-Stiftung könne sich um solche Dinge nicht kümmern, so dass sie meinen, es sei besser, jemand anderen zu bedenken.
Wenn sie aber wüssten, dass sich die Vorstandsmitglieder der Welge-Steinkühler-Stiftung um alles kümmern, was mit dem Erbe zusammenhängt, so dass sie sich um diese Dinge keine Sorgen machen müssen, bin ich sicher, dass manch einer dann doch wieder die Welge-Steinkühler-Stiftung als Erben einsetzt.
Denn die Vorstandsmitglieder der Welge-Steinkühler-Stiftung kümmern sich um alles, was mit dem Erbe zusammenhängt. Damit Sie einen Einblick haben, was zur Abwicklung eines Nachlasses u.a. gehören kann, habe ich Ihnen einige Punkte aufgelistet und dabei sicher noch vieles nicht aufgeführt, denn jeder Nachlass erfordert andere Überlegungen.
Der Vorstand kümmert sich zum Beispiel
- um ihre Tiere und vermitteln sie in ein schönes Zuhause, wenn sie niemand anderen haben, der sich um ihre Lieblinge kümmert, wenn sie nicht mehr da sind……….
- setzen sich mit dem Bestatter oder dem Friedhofsamt oder der Stadt in Verbindung, falls noch etwas zu regeln ist………
- sorgen dafür, dass sie dort bestattet werden, wo es ihrem Wunsch entsprach………
- um eine Grabpflege, wenn sie sich noch nicht selber darum gekümmert haben……….
- begleiten sie auf ihrem letzten Weg………..
- um ihre Mietwohnung, kündigen den Mietvertrag, räumen diese und regeln die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter, zahlen eventuell noch Mietrückstände, lesen die Zähler ab, wenn sie nicht mehr da sind…….
- um Versicherungen, Telefon, GEZ, Tageszeitung und alles, was gekündigt oder aufgelöst werden muss, wenn sie nicht mehr da sind…………
- um ihr Haus, zahlen Grundbesitzabgaben und Strom, beauftragen Handwerker, wenn etwas zu reparieren ist, beauftragen jemanden, der im Winter den Winterdienst erledigt, wenn sie nicht mehr da sind………..
- um die Mieter, wenn sie ein Mehrfamilienhaus haben, verwalten Mieteinnahmen, beauftragen vielleicht einen Hausverwalter, wenn es sich um mehrere Mieter handelt, wenn sie nicht mehr da sind………
- um ihre Wohnung, wenn sie eine Eigentumswohnung haben, zahlen die Hausgelder, kümmern sich um den Verkauf der Wohnung, sprechen mit Banken, wenn die Wohnung noch belastet ist, wenn sie nicht mehr da sind………
- setzen sich mit dem Finanzamt oder ihrem Steuerberater in Verbindung, wenn noch irgendwelche Steuererklärungen zu erledigen sind………..
- setzen sich mit den Heimen in Verbindung, wenn sie zuletzt in einer Heimeinrichtung gewohnt haben………….
- setzen sich mit der Krankenkasse in Verbindung, falls sie privat versichert sind und noch Rechnungen zu bezahlen sind, die die Krankenkasse erstatten muss, wenn sie nicht mehr da sind………
- sorgen dafür, dass diejenigen, die ein Vermächtnis erhalten, dieses auch bekommen……..
- setzen sich mit anderen Erben in Verbindung, wenn sie nicht nur den Tierschutzverein bedacht haben, sondern auch noch andere Organisationen……
- setzen sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung, sollten dort von lieben Nachbarn Schlüssel oder Sparbücher abgegeben worden sein……….
- beauftragen einen Notar, wenn es erforderlich ist, einen Erbschein erstellen zu lassen……..
- setzen sich mit dem Grundbuch in Verbindung, damit ein dem Tierschutzverein vererbtes Haus im Grundbuch auch auf den Tierschutzverein umgeschrieben werden kann………
- versuchen Möbel oder andere Kleinteile zu verkaufen, um auch diese Erlöse dem Tierheim zukommen zu lassen…….
- treten in laufende Gerichtsverfahren ein und versuchen, Regelungen zu finden……..
- setzen sich mit den Banken in Verbindung, führen entsprechende schriftliche und telefonische Korrespondenz um Konten aufzulösen, deren Guthaben an den Tierschutzverein fließen sollen……….
- beschaffen im Zusammenhang mit der Auflösung von Konten von den Banken benötigte Unterlagen wie Vereinsregisterauszüge, Vollmachten der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder ………..
- rechnen die Auflösung der Konten ordnungsgemäß mit anderen Erben ab………..
- treten in Kontakt mit der Polizei im Falle aufgefundener Waffen und sorgen für die ordnungsmäßige Aushändigung an die Polizei……….
- organisieren Termine, um bestimmte Gegenstände an im Termin aufgelistete Vermächtnisnehmer auszuhändigen…….
- nehmen Kontakt auf zu Testamentsvollstreckern und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Auflösung des Nachlasses…….
- usw……..
- usw……..
Sie sehen aus dieser nur beispielhaften Auflistung, dass sich die Vorstandsmitglieder der Welge-Steinkühler-Stiftung sehr sorgfältig und gewissenhaft um alles kümmern, was Sie der Welge-Steinkühler-Stiftung zukommen lassen wollen und Ihre Unterstützung in Ehren halten.
Sollten Sie zu dem einen oder anderen Punkt Fragen haben oder ein Problem, was Sie bedrückt und bisher davon abgehalten hat, die Welge-Steinkühler-Stiftung als Erben einzusetzen, haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.