Im Normalfall wird häufig von einer Spende gesprochen. Ähnlich wie bei Erbe und Nachlass gibt es auch hier rechtliche Feinheiten zu beachten, die allerdings einen entscheidenden Unterschied mit sich bringen.
Eine Spende unterliegt anderen Regelungen als zum Beispiel eine Zustiftung. Dies bezieht sich maßgeblich auf die Verwertung der Spende. Eine Spende muss zeitnah auch verwendet werden, während eine Zustiftung das Stiftungsvermögen vergrößert und somit viel mehr Flexibilität mit sich bringt.
Dementsprechend raten wir natürlich immer dazu, bevor man "spendet" - egal ob man es dem Essener Tierheim direkt zukommen lässt oder sonstiger Organisation - immer klug zu agieren und dafür zu sorgen, dass die Spende - bzw. Zustiftung - auch den maximalen Nutzen erzielt.
Informieren Sie sich hierzu gerne im Detail in einem persönlichen Gespräch.